Vereinsarbeit
Bezahlte Dienstleistungen für Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht, nichtrechtsfähige Vereine und öffentliche Behörden, die im Sportbereich tätig sind, im Jahr 2021. Die Dienstleistungen müssen nichtprofessioneller Art sein und auf der Liste der zulässigen Tätigkeiten stehen.
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Person, die eine Vereinsarbeit verrichtet
Ich möchte Vereinsarbeit verrichtenVerein oder öffentliche Behörde
Als Verein wird betrachtet, sobald zwei oder mehr Menschen gemeinsam etwas organisieren. Sie können einen Verein mit oder ohne Unternehmensnummer gründen.
Ich vertrete einen Verein oder eine öffentliche BehördeWas ist Vereinsarbeit?
Vereinsarbeit ist keine Freiwilligenarbeit
Freiwilligenarbeit ist frei und unterliegt keinerlei administrativen Verpflichtungen. Die Arbeit braucht nicht gemeldet zu werden und ist unbezahlt. Freiwillige können lediglich ihre Unkosten vergütet bekommen. Diese Unkosten können mit einer Pauschale von maximal 35,41 Euro pro Tag erstattet werden.
Vereinsarbeit ist hingegen sehr wohl bezahlt und es sind eine Reihe von zusätzlichen Formalitäten zu beachten. Sie dürfen für ein und denselben Verein im selben Zeitraum nicht sowohl Freiwilligenarbeit als auch bezahlte Vereinsarbeit verrichten, es sei denn, Sie bekommen keinerlei Vergütung für Ihre Freiwilligenarbeit (d. h. auch keine Unkostenvergütung). Hingegen ist es möglich, dass z. B. ein Sporttrainer das Jahr 2021 mit dem Freiwilligenstatus beginnt und später im Laufe des Jahres in einen Vereinsarbeitsvertrag mit demselben Verein wechselt.
Liste der zulässigen Tätigkeiten
Wir betrachten eine Tätigkeit für einen Verein als „Vereinsarbeit“, wenn Sie auf folgender Liste steht (aus Gründen der Leserlichkeit wird hier jeweils nur die männliche Form angegeben):
- Animateur, Leiter, Beobachter oder Koordinator von sportlichen Initiativen und/oder sportlichen Aktivitäten
- Sporttrainer, Sportlehrer, Sportcoach, Jugendsportkoordinator, Schiedsrichter, Jurymitglied, Steward, Platz- & Zeugwart, Signalgeber bei sportlichen Wettkämpfen
- Concierge der Sportinfrastruktur
- Gelegentliche und im kleinen Maßstab erfolgende Unterstützung in den Bereichen Verwaltung, Administration, Archivierung oder Übernahme von logistischer Verantwortung für Aktivitäten im Sportbereich
- Gelegentliche und im kleinen Maßstab erfolgende Unterstützung bei der Erstellung von Newslettern und anderen Veröffentlichungen (wie beispielsweise Webseiten) im Sportbereich
- Anbieter von Schulungen, Vorträgen und Präsentationen im Sportbereich
Welche Organisationen können einen Vereinsmitarbeiter beschäftigen?
- Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht
- nichtrechtsfähige Vereine
- öffentliche Behörden
Wie wird Vereinsarbeit geregelt?
Wenn ein Verein jemanden hinzuzieht, der in seiner Freizeit Vereinsarbeiten verrichtet, muss der Verein Folgendes tun:
- einen Vertrag für die Vereinsarbeit abschließen, und
- eine Meldung über den Onlinedienst Vereinsarbeit machen.
Den Onlinedienst, den Sie für die Meldung benötigen, finden Sie ab Anfang Februar ebenfalls auf dieser Website. Meldungen von Leistungen, die vor der Verfügbarkeit des Onlinedienstes beginnen, müssen rückwirkend abgegeben werden, sobald der Onlinedienst verfügbar ist.
Vereinsarbeit und Sharing Economy
Weitere Informationen folgen später.